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Weiterführende Informationen zum Deutschen Roten Kreuz finden Sie auf den Seiten des DRK-Generalsekretariats unter www.drk.de.

Über das Rote Kreuz

Die Entstehung des Roten Kreuzes

Am Abend des 24. Juni 1859 erlebte der Schweizer Henry Dunant auf einer Geschäftsreise das Elend zehntausender sterbender und verwundeter Soldaten nach der großen Schlacht von Solferino im Sardinischen Krieg. Dunant half so gut er konnte, unterstützt von Anwohnern, ungeachtet der Truppenzugehörigkeit der verletzten Soldaten.

Er verarbeitete seine Erlebnisse in dem Buch „Eine Erinnerung an Solferino“, das 1862 erschien. Dunant beschrieb drastisch die Konsequenzen von Kriegen und forderte die Gründung von freiwilligen Hilfsgesellschaften. Dunants Erlebnis der Schlacht von Solferino gilt als die Geburtsstunde des Roten Kreuzes. Aus der nun 150 Jahre alten Idee Henry Dunants ist die größte Hilfsorganisation der Welt entstanden.


Die sieben Grundsätze unserer Arbeit:

Menschlichkeit

Wir dienen Menschen, aber keinem System.

Das Rote Kreuz bemüht sich mit seinen Internationalen und nationalen Möglichkeiten, menschliches Leid zu verhüten oder zu lindern. Sein Ziel ist es, Leben und Gesundheit zu schützen sowie der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen.

Unparteilichkeit

Wir versorgen Opfer, aber genauso den Täter.

Das Rote Kreuz macht in seiner Hilfe keinerlei Unterschied nach Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit.

Neutralität

Wir ergreifen Initiative, aber niemals Partei.

Das Rote Kreuz enthält sich der Teilnahme an Feindseligkeiten und an politischen, rassischen und weltanschaulichen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Wir gehorchen der Not, aber nicht dem König.

Das Rote Kreuz unterliegt bei seiner Hilfstätigkeit der staatlichen Gesetzgebung und bewahrt dennoch seine Eigenständigkeit, die es ihm gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes zu handeln.

Freiwilligkeit

Wir arbeiten rund um die Uhr, aber nicht in die eigene Tasche.

Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und uneigennützigen Hilfe.

Einheit

Wir haben viele Talente, aber nur eine Vision.

Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle Gesellschaften gleiche Rechte haben und verpflichtet sind, einander zu helfen.


Humanitäres Völkerrecht:

Das DRK verbreitet das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung – dieses ist seine erste Satzungsaufgabe, und es ist dazu zusätzlich durch Artikel 3, Absatz 2 der Statuten der Bewegung verpflichtet.

Es verbreitet danach zunächst die Kenntnisse über dasjenige Recht, das in bewaffneten Konflikten – insbesondere in zwischenstaatlichen Kriegen und so genannten Bürgerkriegen – anwendbar ist.

Darüber hinaus verbreitet es jedoch auch die Kenntnisse über die Rotkreuz-Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

Neben der ureigenen Verbreitungstätigkeit unterstützt das DRK auch die Verbreitungsarbeit, die durch die Bundesregierung insbesondere in der Bundeswehr geleistet wird. Außerdem arbeitet das DRK mit der Bundesregierung zusammen, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durchzusetzen und das Rotkreuzemblem zu schützen.

Die Verbreitung der Rotkreuz-Grundsätze als auch des humanitären Völkerrechts hat nicht nur für das DRK in Deutschland, sondern auch für die gesamte Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung auf der europäischen Ebene eine überragende Bedeutung. Sowohl die Rotkreuz-Grundsätze als auch das völkerrechtliche Verbreitungsmandat aus den Genfer Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Statuten der Bewegung sind zusammen mit der  Eigenschaft des DRK als Nationale Hilfsgesellschaft die entscheidenden Charakteristika, die das DRK von anderen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden unterscheiden.

(Auszug aus einem Beitrag des Rotkreuzjournals 3/2005 von Frau Dr. H. Spieker, DRK-Generalsekretariat Berlin)