Ausbildungsplan Rettungsdienst
Allgemeine Einweisung
Kennenlernen der:
- Mitarbeiter im Rettungsdienst, Büro, Verwaltung, sonst. Mitarbeiter
- Dienststelle
- Rettungswache, Lehrrettungswache
- Aufenthaltsräume
- Diensträume, Lager
- Umkleideräume, Dusche, WC
- Fahrzeughalle
- Desinfektionsraum
- Wäschekammer
- Fahrzeughalle
Die allgemeine Einweisung kann von jeden zugewiesenen Kollegen durchgeführt werden.
Belehrungen
- Dienstplan, Urlaubsplan, Krankmeldung
- Arbeitsschutzbelehrung
- Schweigepflichtbelehrung
- Bekleidungsvorschrift
- Hygiene
Einweisung MedGV und MPG
- EKG-Monitor / Defibrillator
- Beatmungsgeräte
- Pulsoxymetrie
- Absauggeräte
- Blutzuckermessgeräte
Die Belehrungen und Einweisungen Unterliegen dem jeweiligen Verantwortlichen.
Ausbildungsziele
Die Ausbildung für die praktischen Tätigkeit erfolgt gemäß §2 RettAssAPrV.
Als Nachweis und zur Dokumentation wird ein Berichtsheft geführt.
- Themen der theoretischen und praktischen Unterweisung:
- Organisation im Rettungsdienst
- Größe und Gliederung des Rettungsdienstbereiches
- Mitwirkende Organisationen
- Rettungsleitstelle, Rettungswachen
- Kliniken, Fachkliniken, Arztpraxen, Pflegeheime
- Arbeit der Leitstelle
- Meldewege
- Führungshilfen
- Einweisung auf die Rettungsmittel
- Ausstattung nach DIN EN 1789
- Zusatzausstattung
- Fahrtenbuch, Checklisten
- EG-Kontrollgerät
- Unfallbericht
- Wartung und Reinigung
- Umgang mit Medikamente
- Beschaffung, Aufbewahrung, Überwachung
- Anwendung im Einsatz
- Einsatzführung
- Ablauf eines Krankentransportes, eines Notfall-Einsatzes
- Betreuung und Überwachung von Patienten
- Dokumentation von Einsatzprotokolle, Transportscheine, Datenerfassung
- Besondere Gefahrenschwerpunkte
- Maßnahmen und Verhalten an der Einsatzstelle
- Absicherung und Eigenschutz
- Umgang mit vorhandener Schutzausrüstung
- Abstellen von Fahrzeugen
- Abfassen einer korrekten Lagemeldung
- Auftreten gegenüber: Patient, Arzt, Angehörigen, Passanten, Polizei ...
- Hygiene und Desinfektion
- Persönliche Hygiene
- Dienstbekleidung
- Schutzbekleidung
- Fahrzeuge
- Geräte und Materialien
- Wäsche
- Umgang mit Rettungsgerät
- Feuerlöscher
- Retten unter erschwerten Bedingungen
- Rettungswerkzeuge
- Patientenlagerung und Transport
- Rechtsgrundlagen
- Dienstvorschriften
- Kraftfahrerbelehrung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Haftung / Versicherung
- STVO (§§ 34, 35, 38)
- Organisation im Rettungsdienst
Der Praktikant soll nach diesem Praktikum in der Lage sein,
- dem Notarzt als Helfer zur Verfügung zu stehen,
- am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Massnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen,
- die Transportfähigkeit von Notfallpatienten herzustellen,
- die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern

