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Ausbildungsplan Rettungsdienst

 Allgemeine Einweisung

Kennenlernen der:

  • Mitarbeiter im Rettungsdienst, Büro, Verwaltung, sonst. Mitarbeiter
  • Dienststelle
  • Rettungswache, Lehrrettungswache
  • Aufenthaltsräume
  • Diensträume, Lager
  • Umkleideräume, Dusche, WC
  • Fahrzeughalle
  • Desinfektionsraum
  • Wäschekammer
  • Fahrzeughalle

Die allgemeine Einweisung kann von jeden zugewiesenen Kollegen durchgeführt werden.

Belehrungen

  • Dienstplan, Urlaubsplan, Krankmeldung
  • Arbeitsschutzbelehrung
  • Schweigepflichtbelehrung
  • Bekleidungsvorschrift
  • Hygiene

Einweisung MedGV und MPG

  • EKG-Monitor / Defibrillator
  • Beatmungsgeräte
  • Pulsoxymetrie
  • Absauggeräte
  • Blutzuckermessgeräte

Die Belehrungen und Einweisungen Unterliegen dem jeweiligen Verantwortlichen.


Ausbildungsziele

Die Ausbildung für die praktischen Tätigkeit erfolgt gemäß §2 RettAssAPrV.
Als Nachweis und zur Dokumentation wird ein Berichtsheft geführt.

 

  • Themen der theoretischen und praktischen Unterweisung:
    • Organisation im Rettungsdienst
      • Größe und Gliederung des Rettungsdienstbereiches
      • Mitwirkende Organisationen
      • Rettungsleitstelle, Rettungswachen
      • Kliniken, Fachkliniken, Arztpraxen, Pflegeheime
    • Arbeit der Leitstelle
      • Meldewege
      • Führungshilfen
    • Einweisung auf die Rettungsmittel
      • Ausstattung nach DIN EN 1789
      • Zusatzausstattung
      • Fahrtenbuch, Checklisten
      • EG-Kontrollgerät
      • Unfallbericht
      • Wartung und Reinigung
    • Umgang mit Medikamente
      • Beschaffung, Aufbewahrung, Überwachung
      • Anwendung im Einsatz
    • Einsatzführung
      • Ablauf eines Krankentransportes, eines Notfall-Einsatzes
      • Betreuung und Überwachung von Patienten
      • Dokumentation von Einsatzprotokolle, Transportscheine, Datenerfassung
      • Besondere Gefahrenschwerpunkte
    • Maßnahmen und Verhalten an der Einsatzstelle
      • Absicherung und Eigenschutz
      • Umgang mit vorhandener Schutzausrüstung
      • Abstellen von Fahrzeugen
      • Abfassen einer korrekten Lagemeldung
      • Auftreten gegenüber: Patient, Arzt, Angehörigen, Passanten, Polizei ...
    • Hygiene und Desinfektion
      • Persönliche Hygiene
      • Dienstbekleidung
      • Schutzbekleidung
      • Fahrzeuge
      • Geräte und Materialien
      • Wäsche
    • Umgang mit Rettungsgerät
      • Feuerlöscher
      • Retten unter erschwerten Bedingungen
      • Rettungswerkzeuge
      • Patientenlagerung und Transport
    • Rechtsgrundlagen
      • Dienstvorschriften
      • Kraftfahrerbelehrung
      • Unterlassene Hilfeleistung
      • Haftung / Versicherung
      • STVO (§§ 34, 35, 38)

 


Der Praktikant soll nach diesem Praktikum in der Lage sein,

  • dem Notarzt als Helfer zur Verfügung zu stehen,
  • am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Massnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen,
  • die Transportfähigkeit von Notfallpatienten herzustellen,
  • die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachlicher Betreuung zu befördern